Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung, also eine elektronische Rechnungsstellung, auch für Gastronomiebetriebe verpflichtend. Restaurants, Cafés und Caterer müssen Rechnungen künftig in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen. Diese Regelung im Wachstumschancengesetz fördert Digitalisierung, vereinfacht Prozesse und erhöht die Transparenz im Rechnungswesen. Was bedeutet das für die Gastronomie, und wie können Betriebe sich optimal darauf vorbereiten? Besonders wichtig ist hierbei die Einhaltung der Vorschriften gemäß § 14 UStG, die die ordnungsgemäße Ausstellung und Berichtigung von Rechnungen regeln.
Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der deutschen Wirtschaft. Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen, die B2B-Umsätze ausführen, verbindlich. Diese Maßnahme soll den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern erleichtern und die Prozesse im Rechnungswesen vereinfachen. Durch die Nutzung der E-Rechnung können Unternehmen ihre Effizienz steigern, Fehler reduzieren und die Transparenz erhöhen. Die E-Rechnung ermöglicht eine schnellere und kostengünstigere Abwicklung von Rechnungen, was insbesondere für die Gastronomie von Vorteil ist.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dargestellt wird. Dies ermöglicht die elektronische Übermittlung und den Empfang von Rechnungsinhalten sowie die automatische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Die E-Rechnung muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, die sicherstellt, dass die Rechnungsdaten standardisiert und interoperabel sind. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD stellen sicher, dass Rechnungen gesetzeskonform und leicht verarbeitbar sind. Die XRechnung ist ein XML-Format für elektronische Rechnungen in Deutschland, entwickelt für Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern.
In der Gastronomie ist Effizienz ein entscheidender Faktor. Gäste erwarten schnelle und unkomplizierte Abläufe – das gilt nicht nur für den Service, sondern auch für die Abrechnung. Die Einführung der E-Rechnung bietet hier zahlreiche Vorteile:
Für Gastronomen ist die Umstellung eine Chance, die betriebliche Effizienz zu steigern und sich als moderner Betrieb zu positionieren. Im B2B-Bereich müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden, darunter neue Vorschriften wie Berichtssysteme für grenzüberschreitende Umsätze.
Bisher konnten Gastronomiebetriebe Rechnungen in Papierform oder als unstrukturiertes PDF versenden. Ab 2025 gelten diese Formate als „sonstige Rechnungen“ und erfüllen nicht mehr die Anforderungen für eine E-Rechnung. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbar und in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen.
Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD sind wichtig, da sie die neuen Vorgaben erfüllen und europäischen Normen entsprechen.
Unternehmen, die B2B-Umsätze ausführen, sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten Format auszustellen. Die E-Rechnungspflicht sorgt für maschinenlesbare, standardisierte Rechnungen und verbessert Effizienz sowie Genauigkeit im Rechnungswesen. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können mit Ordnungswidrigkeiten belegt werden. Gastronomen sollten ihre Systeme rechtzeitig anpassen, um Vorgaben zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.
Die Regelung betrifft alle gastronomischen Unternehmen, die Dienstleistungen für andere Unternehmen (B2B) erbringen. Ab 2025 müssen Unternehmer E-Rechnungen empfangen und ausstellen, um das Umsatzsteuergesetz zu erfüllen und Vorsteuerabzüge zu sichern.
Dazu zählen unter anderem:
Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen, ebenso wie Rechnungen für Kleinbeträge unter 250 Euro.
E-Rechnungen können per E-Mail, Schnittstelle, zentralem Speicher oder Internetportal ausgestellt und empfangen werden, um den Bedürfnissen der Unternehmen zu entsprechen. Wichtig ist, dass die E-Rechnung in elektronischer Form vorliegt und in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt wird. Diese Formate sorgen für maschinenlesbare, standardisierte Rechnungen, die elektronische Verarbeitung und mehr Effizienz im Rechnungswesen ermöglichen.
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