Meldepflicht 2025

Kassenmeldepflicht

Kassenmeldepflicht 2025

Die Kassenmeldepflicht kommt im Jahr 2025 auf alle Betreiber elektronischer Kassensysteme zu. Damit du dich bestmöglich auf die neue Regelung vorbereiten kannst, haben wir alles Wissenswerte auf dieser Seite zusammengetragen.

Was muss ich zur Kassenmeldepflicht wissen?

Die Kassenmeldepflicht 2025 ist eine neue Regelung in Deutschland, die sicherstellen soll, dass alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, diese beim Finanzamt melden. Das Ziel ist es, Steuerbetrug zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit von Einnahmen zu verbessern.

  • Wer ist betroffen? Alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, wie zum Beispiel Gastronomiebetriebe, Bäckereien oder Einzelhändler

  • Was muss gemeldet werden? Du musst dem Finanzamt mitteilen, welches Kassensystem du nutzt. Dazu gehören Informationen wie:

      • Hersteller und Modell der Kasse
      • Seriennummer
      • Datum der Inbetriebnahme
      • Daten zum Kassenbetreiber/Steuerpflichtigen
      • Informationen zur

  • Wie funktioniert die Meldung? Das Ganze läuft über das Online-Portal „Mein ELSTER“ des Finanzamts. Folgende Möglichkeiten stehen für die Übermittlung zur Auswahl: 
      • Direkteingabe im ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“ auf elster.de
      • Upload einer XML-Datei in MEIN ELSTER auf elster.de
      • Datenübertragung aus einer Software via ERiC-Schnittstelle

  • Bis wann muss das passieren? Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Kassensysteme ist die Mitteilung bis zum 31. Juli 2025 vorzunehmen. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Kassensysteme sind jedoch innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Das gilt auch für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommene elektronische Kassen. Als Außerbetriebname gelten hier Verkauf, Schenkung, Rückgabe nach Miete, Leasing, Verschrottung und Diebstahl.
  • Was passiert, wenn du die Pflicht ignorierst? Es können Strafen oder Bußgelder drohen, wenn die Kasse nicht rechtzeitig gemeldet wird. Außerdem riskierst du, dass das Finanzamt deine Buchhaltung besonders genau prüft.
  • Warum gibt es die Pflicht? Um sicherzustellen, dass Kassensysteme manipulationssicher sind und alle Einnahmen korrekt erfasst werden. Es geht darum, Steuerehrlichkeit zu fördern.

Jetzt handeln und Strafen vermeiden!

Vorbereitung zählt!

Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Bußgeldern führen. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um künftige Betriebsprüfungen problemlos zu bestehen.

Sie haben Interesse oder Fragen?
Sprechen Sie uns an!

BKS Kassensysteme GmbH

Hauptsitz:

Junkersstraße 5
63755 Alzenau

Tel.:  06023 - 9438855

Öffnungszeiten: Montag - Freitag
8.00 Uhr – 17:00 Uhr

Filiale Frankfurt:

Walter-Kolb-Str. 13c
60594 Frankfurt

Tel.:  069 - 60325566

 

Notfallservice

Falls Sie unseren Notfallservice in Anspruch nehmen möchten, hinterlassen Sie einfach Ihren Namen und Telefonnummer auf unserem Band. Wir rufen zu unseren Geschäftszeiten zurück.

Sollten Sie ein Service-Vertrag besitzen, dann rufen Sie bitte uns unter der bekannten Handynummer an.